PrivathaftpflichtversicherungGebrauch eines Wagenhebers ist kein Fahrzeuggebrauch
| Wird durch unsachgemäßen Gebrauch eines Wagenhebers beim Räderwechsel das Nachbarfahrzeug beschädigt, ist dies ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung, so das AG Wipperfürth. |
Denn bei einem Radwechsel mit einem Wagenheber habe sich ein Risiko realisiert, das dem Gebrauch des Wagenhebers und nicht demjenigen des Fahrzeugs anhaftet. Denn „gebraucht“ werde hier der Wagenheber, mag dies auch den Zweck gehabt haben, das Fahrzeug instand zu setzen (AG Wipperfürth, Urteil vom 11.10.2022, Az. 9 C 145/22, Abruf-Nr. 232645).
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AUSGABE: VVP 3/2023, S. 1 · ID: 49035982