DienstwagenFahrzeugpool im Vermittlerbetrieb: So wird der geldwerte Vorteil richtig versteuert
| Stehen Ihren Mitarbeitern Dienstwagen auch für private Fahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Vermittlerbetrieb) zur Verfügung, unterliegt der geldwerte Vorteil der Besteuerung und den Sozialabgaben. Probleme gibt es in der Praxis vor allem dann, wenn die Mitarbeiter laufend wechselnde Fahrzeuge verwenden – sich also aus einem Fahrzeugpool bedienen. VVP zeigt daher anhand von Beispielen, wie sich bei einem Fahrzeugpool der geldwerte Vorteil ermittelt und welche Möglichkeiten Ihre Mitarbeiter haben. |
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AUSGABE: VVP 12/2022, S. 17 · ID: 48653214