Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VVP Versicherungsvermittlung professionell
  3. Ex-Kunde kann Schriftwechsel herausverlangen – Makler kann Aufwendungsersatz verlangen

MaklervertragEx-Kunde kann Schriftwechsel herausverlangen – Makler kann Aufwendungsersatz verlangen

Top-BeitragAbo-Inhalt25.07.2022518 Min. Lesedauer IWW

| Ehemalige Kunden von Versicherungsmaklern verlangen immer wieder den Schriftwechsel und die Schadenkorrespondenz mit dem Versicherer heraus. Da stellen sich folgende Fragen: Müssen Sie als Makler dem nachkommen? Wenn ja, können Sie sich Ihren Aufwand für die Herausgabe des Schriftwechsels vergüten lassen? VVP beantwortet diese Fragen. |

Frage: Einer unserer Ex-Kunden verlangt von unserem Maklerunternehmen die Schadenkorrespondenz heraus. Müssen wir dem Kundenwunsch entsprechen, obwohl uns der Kunde per 30.06.2022 den Maklerauftrag entzogen hat? Wenn ja, können wir eine Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen?

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VVP 8/2022, S. 5 · ID: 47718269

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte