Vermittlerrecht/FernabsatzElektronischer Widerrufsbutton kommt: Wann ist er für Versicherungsvermittler relevant bzw. Pflicht?
| Verbraucher sollen es künftig einfacher haben, wenn sie einen im Internet geschlossenen Vertrag, z. B. einen Versicherungsvertrag, widerrufen wollen. In einem Referentenentwurf „eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ist vorgesehen, dass Unternehmen bei Onlineabschlüssen verpflichtet werden sollen, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Der Beitrag erläutert, wann auch Versicherungsvermittler betroffen sind. |


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AUSGABE: VVP 12/2025, S. 5 · ID: 50593950