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BerufsunfähigkeitsversicherungOLG Thüringen: Dachdecker kann nicht auf einfache Tätigkeiten verwiesen werden

Abo-Inhalt13.11.2025218 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht, und Rechtsanwalt Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte, Berlin

| Bei einer konkreten Verweisung im Rahmen einer Nachprüfungsentscheidung hat der Versicherungsnehmer (VN) konkrete Umstände darzulegen, aus denen sich die fehlende Vergleichbarkeit der neuen Tätigkeit ergibt. Ist er seiner Darlegungslast nachgekommen, obliegt es dem Versicherer zu beweisen, dass Vergleichbarkeit gegeben ist. So lautet der Leitsatz des OLG Thüringen. Das Urteil liefert den Beleg dafür, dass Versicherer im Nachprüfungsverfahren hohe Anforderungen an die Begründung einer Leistungseinstellung erfüllen müssen. |

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AUSGABE: VVP 12/2025, S. 23 · ID: 50598500

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