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Kapitalanlagen Die Verrechnungsbeschränkung für Verluste aus Steuerstundungsmodell ist verfassungsgemäß

Abo-Inhalt21.03.20254489 Min. Lesedauer IWW

| Die Ausgleichs- und Abzugsbeschränkung für Verluste aus Steuerstundungsmodellen ist auch im Fall eines definitiven Verlusts verfassungsgemäß. Dies hat der BFH entschieden. |

Verlustabzugsbeschränkung beim Steuerstundungsmodell

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AUSGABE: VVP 5/2025, S. 15 · ID: 50356527

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