Betriebliche AltersversorgungDas sind die Regeln für die Fortführung der bAV nach vorzeitigem Dienstaustritt
| Viele Arbeitnehmer wandeln Entgelt in eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung (bAV) um. Schließlich bestehen sogar ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung und eine gesetzliche Zuschusspflicht für den Arbeitgeber in Höhe der eingesparten Sozialabgaben bzw. pauschal in Höhe von 15 Prozent. Bei vorzeitigem Dienstaustritt stellt sich für den Arbeitnehmer in den versicherungsförmigen Durchführungswegen die Frage, ob er die bAV privat fortführen oder zum Folgearbeitgeber mitnehmen kann. VVP macht Sie nachfolgend mit den Spielregeln vertraut. |
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AUSGABE: VVP 1/2025, S. 22 · ID: 50216953