Kfz-VersicherungBGH: Übertragung der Grundsätze zum Werkstattrisiko auf Sachverständigenrisiko
| Paukenschlag! Der VI. Senat des BGH hält an seiner bisherigen Rechtsprechung zur Erstattung der Sachverständigenkosten nicht mehr fest. Er hat die mit Urteilen vom 16.01.2024 fortentwickelten Grundsätze zum Werkstattrisiko auf überhöhte Kostenansätze eines Sachverständigen übertragen, den der Geschädigte mit der Begutachtung seines Fahrzeugs zur Ermittlung des unfallbedingten Schadens beauftragt hat. VVP macht Sie mit den Konsequenzen der Urteile vertraut. |
Der Geschädigte ist selbst der Anspruchsteller
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AUSGABE: VVP 6/2024, S. 10 · ID: 50002392