MietwagenkostenWenn das beschädigte Fahrzeug groß und das angemietete klein ist: Worauf abzustellen ist
Abo-Inhalt02.07.202566 Min. Lesedauer IWW
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| Das LG Stuttgart sorgt in der Mietwagenfrage derzeit für Unruhe. Bei der Ermittlung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten sei der Ausgangspunkt nicht das beschädigte Fahrzeug, sondern das angemietete. Andere Obergerichte sind der Auffassung, das beschädigte Fahrzeug sei der Ausgangspunkt. Im Stuttgarter Fall gehörte das verunfallte Fahrzeug in die Gruppe 9. Angemietet wurde ein Fahrzeug der Gruppe 7. Der vom Vermieter berechnete Betrag war nach Auffassung des LG für die Gruppe 7 zu hoch, für die Gruppe 9 hätte er gepasst. Kläger war der Geschädigte selbst. |
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AUSGABE: VA 7/2025, S. 119 · ID: 50438341