Vermittlerrecht/HonorarvereinbarungBGH: Kein Widerrufsrecht für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Vermittlungsverträge
| Für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Versicherungsvermittlungsverträge besteht kein Widerrufsrecht des Verbrauchers. Es besteht keine Verpflichtung nach EU-Recht, ein Widerrufsrecht für diese Art von Verträgen vorzusehen. Dies hat der BGH im Fall einer Honorarvereinbarung eines Maklers klargestellt. |
Widerruf der Honorarvereinbarung – Streit um Rückzahlungsanspruch
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AUSGABE: VVP 8/2024, S. 4 · ID: 50096365