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HausratversicherungBGH: Äußeres Bild eines Einbruchdiebstahls –Einbruchspuren müssen nicht stimmig sein

Abo-Inhalt04.06.20241253 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht, und Rechtsanwalt Norman Wirth, Wirth-Rechtsanwälte, Berlin

| Der BGH hat die Rechte der Versicherungsnehmer (VN) bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Hausratversicherung aufgrund von Einbruchdiebstählen gestärkt. Die Einzelheiten finden Sie nachfolgend. |

Versicherer reicht äußeres Bild des Einbruchdiebstahls nicht

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AUSGABE: VVP 8/2024, S. 22 · ID: 50049853

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