Verdienstausfallentschädigung Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 IfSG
| Bei Entschädigungen nach § 56 IfSG kommt es in der Praxis häufig zu Abweichungen zwischen Antrags- und Erstattungsvolumen. Nun hat die Finanzverwaltung die Grundsätze für die lohnsteuerliche Behandlung der Fälle bekannt gemacht, in denen der Lohnsteuerabzug nicht mehr geändert werden darf. VVP stellt Ihnen die Grundsätze im folgenden Beitrag vor. |
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AUSGABE: VVP 3/2023, S. 9 · ID: 49198800