PersonalmanagementAb August: Novelle des Nachweisgesetzes erfordert Anpassung von Arbeitsverträgen
| Das europäische Recht beeinflusst das nationale Arbeitsrecht immer umgreifender. Zum 01.08.2022 wird die EU-Richtline 2019/1152 umgesetzt. Die Änderungen führen zu Handlungsbedarf bei allen Arbeitgebern. Denn Arbeitsverträge müssen dann zusätzliche Angaben zu Kündigung und Probezeit enthalten. VVP zeigt, wie Sie neue Arbeitsverträge gestalten und bestehende Arbeitsverträge anpassen, um auf der sicheren Seite zu sein. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: VVP 8/2022, S. 11 · ID: 48481337