KrankentagegeldversicherungVR darf Tagessatz bei verringertem Nettoeinkommen des VN nicht herabsetzen
| Die vom BGH im Jahr 2016 für unwirksam erklärte Regelung in § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 kann nicht durch den Krankentagegeldversicherer auf der Grundlage von § 164 Abs. 1 S. 1 VVG ersetzt werden. Es besteht keine Notwendigkeit, die Klausel im Sinne der vorgenannten Regelung zu ersetzen. Es ist für den Krankentagegeldversicherer keine unzumutbare Härte, an einem infolge der Unwirksamkeit der Klausel lückenhaft gewordenen Vertrag festgehalten zu werden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: VK 5/2025, S. 81 · ID: 50355103

