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Kfz-KaskoversicherungVorschaden im Kaufvertrag angegeben, aber gegenüber Versicherer verneint: OLG Bremen bejaht arglistige Täuschung

18.12.20244070 Min. Lesedauer IWW

| Hat ein VN im Zuge der Meldung eines Diebstahlschadens den ihm beim Kauf vom Verkäufer offenbarten reparierten schweren Unfallschaden gegenüber dem Teilkaskoversicherer verneint, liegt darin eine arglistige Täuschung. |

Dies stellt den VR nach seinem Bedingungswerk leistungsfrei, das inhaltlich insoweit mit § 28 VVG korrespondiert. Auf die Vorschadenproblematik als solche kommt es folglich nicht mehr an, entschied das OLG Bremen (Hinweisbeschluss vom 19.4.23, 3 U 41/22, Abruf-Nr. 237303).

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AUSGABE: VK 1/2025, S. 2 · ID: 50256963

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