UnfallversicherungVoreiliges Neubemessungsverlangen des VN kann dem VR in die Karten spielen
| Möchte der VN eine Neubemessung der Invalidität verlangen, sollte er sich zuvor über seinen Gesundheitszustand Klarheit verschaffen. Das Verlangen kann nämlich nach hinten losgehen, wenn sich später herausstellt, dass seine Invalidität gar nicht mehr die Schwere der ursprünglichen Bemessung erreicht. Dann kann der VR nämlich eine zu viel gezahlte Invaliditätsleistung zurückfordern. Das gilt auch, wenn der VR sich die Neubemessung nicht selbst vorbehalten hatte. Das folgt aus einer aktuellen BGH-Entscheidung. |
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AUSGABE: VK 5/2023, S. 87 · ID: 48982919