ReisekrankenversicherungVersicherungsumfang der als Nebenprodukt eines Kreditkartenvertrags abgeschlossenen Reisekrankenversicherung
| Ist mit der „Platinum Card“ eines Kreditkartenunternehmens eine Auslandsreisekrankenversicherung verbunden, müssen die eng gefassten Versicherungsbedingungen beachtet werden. |
Das ist die Kernaussage eines Rechtsstreits vor dem OLG Bremen (21.8.24, 3 U 46/23, Abruf-Nr. 244893). Der Senat lehnte eine Eintrittspflicht des VR mit der folgenden Begründung ab: Nach den Plantinum Card Versicherungsbedingungen Ziffer III. Nr. 1 1.1 besteht u.a. folgende Leistung des (Gruppen-) Versicherungsvertrags: „Notwendige medizinische, chirurgische und Krankenhauskosten, die sich daraus ergeben, dass Sie während Ihrer Reise krank oder verletzt werden.“ Der so definierte Versicherungsfall liegt nicht vor. In der Person des Klägers fehlt es an einer Erkrankung oder Verletzung. In der Person der Ehefrau des Klägers lag zwar eine Erkrankung vor, aber diese trat nicht während einer bedingungsgemäßen Reise auf, da die Reise der Ehefrau unstreitig nicht mit der Plantinum Card des Klägers bezahlt worden ist.
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AUSGABE: VK 12/2024, S. 200 · ID: 50239574