Rürup-RenteVersicherter muss wissen, dass keine vorzeitige Auszahlung möglich ist
| Immer wieder berichten VN von Fehlern beim Abschluss der Rürup-Rente. Das OLG Karlsruhe stellt klar: Der VR muss dazu belehren, dass man nicht vorzeitig an sein Geld kommt. Kann der VR keine dokumentierte Beratung nachweisen, hat der VN bei einem Rechtsstreit gute Karten. |
1. Beratungsgespräche gab es – aber keine Dokumentation
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AUSGABE: VK 5/2022, S. 75 · ID: 48106102
