Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VK Versicherung und Recht kompakt
  3. Übersendung von Unterlagen wird pauschal mit 200 EUR bewertet

KostenrechtÜbersendung von Unterlagen wird pauschal mit 200 EUR bewertet

07.11.20229656 Min. Lesedauer IWW

| Das Abwehrinteresse des VR gegen die Verurteilung zur (erneuten) Übersendung von Versicherungsscheinen und Erhöhungsmitteilungen kann pauschal mit 200 EUR bemessen werden (OLG Dresden 23.8.22, 4 U 337/22, Abruf-Nr. 231703). |

Die Festsetzung des OLG beruht letztlich auf § 3 ZPO: Für die Anwaltsgebühren ist grundsätzlich von § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auszugehen. Danach bestimmt sich der Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften. Nach § 47 GKG bemisst sich der Streitwert in Rechtsmittelverfahren nach dem Antrag des Rechtsmittelführers. Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten verweist § 48 GKG auf die Wertvorschriften für die Zuständigkeitsbestimmungen, mithin auf die §§ 3 ff. ZPO. So schließt sich der Kreis.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VK 12/2022, S. 199 · ID: 48662695

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte