BerufsunfähigkeitsversicherungSelbstständiger Friseur muss auch bei größerem Betrieb nicht umorganisieren
Abo-Inhalt27.05.20224591 Min. Lesedauer IWW
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OLG Dresden
| Eine Umorganisation seines Betriebs, die bei einem mitarbeitenden selbstständigen Friseurmeister dazu führt, dass die zuvor in erheblichem Umfang ausgeübte handwerkliche Tätigkeit vollständig wegfällt, ist ihm auch dann nicht zumutbar, wenn es sich um einen größeren Betrieb (hier: bis zu 10 festangestellte Friseure, insgesamt 15-19 Mitarbeiter) handelt. |
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AUSGABE: VK 6/2022, S. 99 · ID: 48153450