RücktrittsbelehrungRücktrittsbelehrung mit alter Widerrufsfrist
| Eine bei der Antragstellung erteilte Rücktrittsbelehrung, die auf die zu diesem Zeitpunkt noch maßgebliche Frist von 14 Tagen hinweist, genügt auch dann den gesetzlichen Anforderungen, wenn die Annahmeerklärung des VR erst nach Inkrafttreten der zur Verlängerung der Widerrufsfrist auf 30 Tage führenden Gesetzesänderung erfolgt ist. |
Hierauf machte das OLG Saarbrücken aufmerksam (5.11.21, 5 U 32/21, Abruf-Nr. 227202). Der Senat verwies zudem darauf, dass der VR auch nach Antragstellung noch die Möglichkeit hat, den VN ordnungsgemäß über die verlängerte Rücktrittsfrist zu belehren und dadurch die Frist in Lauf zu setzen.
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AUSGABE: VK 12/2022, S. 200 · ID: 48735041
