ZwangsvollstreckungQuotenvorrecht gilt auch bei Teilzahlungen
| Immer wieder erhalten Gläubiger für eine bestimmte Anzahl von durchzuführenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Rechtsschutz durch ihre Versicherung. Problematisch ist, ob der Rechtsschutzversicherer auch bei einer durch den Schuldner erbrachten Teilleistung auf die titulierte Forderung des Gläubigers den auf den Versicherer übergegangenen Anspruch nach § 86 Abs. 1 S. 1 VVG geltend machen kann. |
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AUSGABE: VK 7/2024, S. 124 · ID: 49856496
