Datenschutz/Kfz-HaftpflichtversicherungOLG Oldenburg: VR muss Detektivbericht nach geheimer Observation offenlegen
| Beauftragt ein VR im Rahmen der Anspruchsprüfung ein Detektivbüro mit der Observation des Anspruchstellers und werden dabei personenbezogene Daten erfasst, kann Betroffenen im Einzelfall ein Auskunftsrecht zu den gesammelten personenbezogenen Daten zustehen. So lässt sich ein Urteil des OLG Oldenburg zusammenfassen. |
1. Geheime Observation des Unfallgeschädigten durch VR
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AUSGABE: VK 11/2024, S. 188 · ID: 50194347