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Rohrbruch- und LeitungswasserversicherungNachweis des Versicherungsfalls und Verletzung der Aufklärungsobliegenheit

Abo-Inhalt05.03.20241044 Min. LesedauerVon RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

| Macht der VN auf ihm gestellte Fragen zum Zeitpunkt des (behaupteten) Versicherungsfalls und seiner Entdeckung bewusst unrichtige Angaben, die ersichtlich darauf abzielen, die verspätete Anzeige des Versicherungsfalls zu verbergen und infolgedessen befürchteten Schwierigkeiten bei der Regulierung zu entgehen, kann dies als arglistige, zur vollständigen Leistungsfreiheit des VR führende Verletzung der Aufklärungsobliegenheit anzusehen sein. So entschied das OLG Saarbrücken. |

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AUSGABE: VK 3/2024, S. 40 · ID: 49921244

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