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BerufsunfähigkeitszusatzversicherungLiest der Versicherungsvertreter die Fragen vor, kann die Textform gewahrt sein

Abo-Inhalt03.02.20251750 Min. Lesedauer IWW

| Schließt der VN den Vertrag über einen Versicherungsvertreter, ist das Textformerfordernis bei den Gesundheitsfragen gewahrt, wenn der Agent dem Versicherungsinteressenten die Gefahrfragen wörtlich vorliest, dem Interessenten (auch nach Beantwortung) das vom Agenten ausgefüllte Formular vor der Unterzeichnung jedenfalls noch einmal zur Durchsicht vorgelegt und dem Interessenten dann (auch nach Unterschrift) die Fragen dauerhaft in lesbarer Form zur Verfügung stellt. So entschied es das OLG Hamm. |

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AUSGABE: VK 2/2025, S. 27 · ID: 50272166

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