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Kfz-KaskoversicherungKasko-VR nennt Preisobergrenzen für Stundenverrechnungssätze: Sind sie verbindlich?

Abo-Inhalt03.05.202291 Min. Lesedauer IWW

| Die Einsparbemühungen der VR machen auch vor dem Kaskosegment nicht halt. Wer sich an den VR wendet, bekommt mit ziemlicher Sicherheit Verhaltensmaßregeln auferlegt. Aus diesem Problemkreis stammt die folgende Leserfrage: |

Frage: Immer häufiger kommen Mandanten zu uns, die ein Schreiben des Kasko-VR mitbringen, das Preisobergrenzen setzt. Z. B. heißt es in einem solchen Dokument: „Bis zu welcher Höhe wir Stundenverrechnungssätze und Teileaufschläge akzeptieren, teilen wir Ihnen hiermit gern schriftlich mit: Wenn Sie Ihr Fahrzeug in einer Markenwerkstatt reparieren lassen, zahlen wir einen Stundenverrechnungssatz um 103,50 EUR und akzeptieren einen Aufschlag auf die unverbindliche Preisempfehlung in Höhe von 10 Prozent.“ Ist das für den Mandanten verbindlich, wenn im Kaskovertrag keine Werkstattbindung vereinbart wurde?

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AUSGABE: VK 5/2022, S. 85 · ID: 45604344

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