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BerufsunfähigkeitszusatzversicherungGesundheitsfragen: Vergessener Arztkontakt kann ausnahmsweise die Anzeigepflicht nicht verletzen

Abo-Inhalt31.08.20236314 Min. Lesedauer IWW

| Kann der VN zur Überzeugung des Gerichts glaubhaft machen, einen in der Vergangenheit erfolgten Arztkontakt vergessen zu haben, kann ihm auch dann keine Verletzung der Anzeigepflicht vorgeworfen werden, wenn er es fahrlässig unterlassen hat, sein Erinnerungsvermögen durch Einsicht in vorhandene Unterlagen oder Rückfragen bei Dritten angespannt zu haben. Das folgt aus einer Entscheidung des OLG Dresden. |

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AUSGABE: VK 9/2023, S. 155 · ID: 49524486

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