ProzessrechtBeweisvereitelung durch den Versicherungsnehmer
| Eine Beweisvereitelung liegt vor, wenn eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet bzw. vorenthält oder deren Benutzung erschwert oder verhindert. |
Auf diesen Grundsatz wies das OLG Köln hin (15.3.24, 20 U 240/23, Abruf-Nr. 241608). Konkret ging es in dem Fall um einen Streit um die materielle Rechtmäßigkeit einer Beitragsanpassung. Das OLG hat bei der Frage einer Beweisvereitelung durch den VN wie folgt unterschieden:
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AUSGABE: VK 6/2024, S. 91 · ID: 50032991