ProzessrechtDie Verzögerungsgebühr nach § 38 GKG
| Wer einen Anspruch – mit gerichtlicher Hilfe – verfolgt, muss in der Praxis immer wieder feststellen, dass die rechtsverteidigende Partei das Mittel der Verfahrensverzögerung nutzt, um sich der Durchsetzung des Anspruchs zumindest zeitweise zu entziehen. Das Prozessrecht kennt hier mit der Verzögerungsgebühr in § 38 GKG eine Sanktionsmöglichkeit. Damit musste sich aktuell das KG zu beschäftigen. |
Sachverhalt
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AUSGABE: FMP 6/2025, S. 99 · ID: 50413403