LebensversicherungAuslegung bei Vorversterben eines der Bezugsberechtigten
| Der VN einer Lebensversicherung hatte für den Fall seines Todes als Bezugsberechtigte seine Kinder zu je gleichen Teilen eingesetzt. Als er starb, war eines der Kinder bereits vorverstorben. Das OLG Stuttgart musste darüber urteilen, wie die Bezugsrechtsbestimmung auszulegen ist. |
Der Senat entschied, dass die Bezugsberechtigung für den Fall des Vorversterbens eines Kindes regelmäßig die Bestimmung einer Ersatzbezugsberechtigung zugunsten der Abkömmlinge des vorverstorbenen Kindes beinhalte (OLG Stuttgart 27.1.22, 7 U 172/21, Abruf-Nr. 230040). Die Anteile der noch lebenden Kinder wachsen also nicht einfach an.
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AUSGABE: VK 9/2022, S. 146 · ID: 48532140
