RechtsschutzversicherungAuch der Torfabbau fällt unter den Bergbau
| Der Senat für Versicherungsrecht des OLG Oldenburg hat in Anlehnung an das Bundesberggesetz eine eigene Auslegung des Begriffs „Bergbau“ vorgenommen. Er hat dabei unter anderem auf den historischen Sprachgebrauch abgestellt. Nach der Auslegung fällt auch der Torfabbau unter die Ausschlussklausel „Bergbauschäden“. |
Sachverhalt
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AUSGABE: VK 2/2024, S. 28 · ID: 49809878

