VermögensauskunftZulässigkeit von Zusatzfragen in der Vermögensauskunft
| Fraglich war bislang, ob die Vermögensauskunft nur gegenwärtige Vermögensgegenstände betrifft oder auch bloße Erwerbsmöglichkeiten oder unpfändbare Forderungen anzugeben sind. Der BGH hat hierzu Stellung bezogen. |
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AUSGABE: VE 2/2025, S. 29 · ID: 50267541