WohngeldWohngelderhöhung: Gläubiger profitieren
| Zum 1.1.23 ist das Wohngeld erhöht worden (BGBl. I, S. 2160). Seitdem können es zwei Millionen Haushalte statt bisher 600.000 erhalten. Zudem wurde es deutlich erhöht – im Schnitt verdoppelt. Dadurch rückt eine besondere Möglichkeit der Vollstreckung für bestimmte Gläubiger in den Fokus. |
1. Wohngeld kann nur ausnahmsweise gepfändet werden
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AUSGABE: VE 2/2023, S. 33 · ID: 48983864

