VermögensauskunftWenn GmbH und Geschäftsführer „untertauchen“ ...
| Gläubiger eines gegen eine GmbH bestehenden Vollstreckungstitels sehen sich oft mit folgendem Problem konfrontiert: Der mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragte Gerichtsvollzieher teilt mit, dass die Ladung zur Vermögensauskunft der schuldnerischen GmbH nicht zugestellt werden konnte bzw. er weigert sich mangels Zuständigkeit, den Auftrag wegen „amtsbekannter Nichterreichbarkeit“ der Gesellschaft auszuführen. Beides stellt für den Gläubiger aber kein Hindernis dar, die effektive Vollstreckung gegen die GmbH zu betreiben. Der folgende Beitrag klärt auf. |
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AUSGABE: VE 1/2025, S. 6 · ID: 50234301
