VollstreckungspraxisVollstreckungs-Tipp des Monats
| Unsere Leserin Carmen Krüger, Augsburg, zeigt einmal mehr, dass manche Schuldner in Post-Corona-Zeiten auf Nebenjobs ausweichen und oft „kreativ“ versuchen, Einkommen zu verschleiern. Unsere Leserin kam einem Schuldner auf die Spur, der nebenbei gleich für zwei Autohändler arbeitete. Dabei spielten die guten Ohren eines Nachbarn eine wichtige Rolle ... |
Vollstreckungs-Tipp des Monats: Erst nichts gehört, dann „aufgehorcht“ |
Schuldner S. hatte 2020 seinen Job in der Gastronomie verloren und seitdem keine adäquate Beschäftigung gefunden. Doch durch ihren Mandanten, Gläubiger G., erfuhr unsere Leserin, dass S. möglicherweise wieder Geld verdiente. Er verlasse nämlich regelmäßig morgens das Haus und käme erst abends zurück. Dies wisse der Cousin des G., C., zu berichten, der ein Nachbar des S war. Ergiebig fand unsere Leserin diesen Hinweis zwar nicht, wollte ihm aber nachgehen. Zunächst rief sie den Gerichtsvollzieher an. Das brachte sie aber nicht weiter – außer der Erkenntnis, dass S. neue Gläubiger hatte. Allein deshalb verfolgte unsere Leserin die Spur jetzt konzentrierter, denn sie wollte im „Rennen“ um die Forderung möglichst als erste bei potenziell neuen Drittschuldnern vollstrecken. Sie hörte sich telefonisch bei C. um, und bekam einen interessanten Hinweis: S. sei in den letzten Tagen mit zwei Pkw unterwegs gewesen, die man zwar kaum gehört hätte. Aber C. führte nach einem Einbruch genau Buch über ankommende und wegfahrende Pkw in seiner wenig befahrenen Straße – als Rentner hatte er genug Zeit. Unsere Leserin bat um einen Hinweis, falls S. sich wieder einmal „lautlos“ entfernte. Gesagt, getan: C. meldete sich schon zwei Tage später und konnte auch die Pkw genau beschreiben. Das Kfz-Kennzeichen wies auf E-Autos hin – daher die leisen Fahrgeräusche. Auf dem Heck, so C., fand sich der Aufkleber eines lokalen Autohauses. Es stellte sich in den nächsten Tagen heraus, dass S. wiederholt mit unterschiedlichen E-Autos unterwegs war. Unsere Leserin recherchierte im Internet und entdeckte den Autohändler, dessen Aufkleber meist auf den Wagen auftauchten. Dieser bewarb aktuell eine große Aktion mit E-Autos. Sie vermutete: S. überstellte Fahrzeuge und lieferte diese an Kunden oder andere Händler aus. ... sogar für zwei Autohäuser Unsere Leserin konfrontierte den völlig überrumpelten S. mit ihren Recherchen und erfuhr, dass er sogar für zwei Autohäuser tätig war. Er habe so viel zu tun, dass er sich bislang nicht bei seinen Gläubigern gemeldet hätte. Nun war unsere Leserin die erste, die von dem Job erfuhr. Sie machte S. einen Vorschlag: Zahle S. sofort, verzichte sie auf die Vollstreckung. So geschah es. G. war äußerst zufrieden. |
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AUSGABE: VE 3/2023, S. 56 · ID: 49041995
