GerichtsvollzieherkostenVerhaftung des Schuldners: Gläubiger müssen nicht alles bezahlen
| Ein Leser reichte der Redaktion mehrere Entscheidungen des AG und LG Wiesbaden und des OLG Frankfurt ein. In allen ging es um das Inrechnungstellen von Kosten für private Verhaftungsgehilfen und Transportmittel anlässlich der Verhaftung des Schuldners. |
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AUSGABE: VE 11/2022, S. 198 · ID: 48533965