MindestlohnMindestlohn steigt: Das sind die Auswirkungen auf die Zwangsvollstreckung
| Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.22 9,82 EUR pro Stunde, seit dem 1.7.22 nun 10,45 EUR pro Stunde und wird zum 1.10.22 auf 12 EUR pro Stunde steigen. Welche Auswirkungen das auf die Zwangsvollstreckung hat, zeigt der folgende Beitrag. |
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AUSGABE: VE 8/2022, S. 139 · ID: 48422465
