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MindestlohnMindestlohn steigt: Das sind die Auswirkungen auf die Zwangsvollstreckung

Top-BeitragAbo-Inhalt19.07.20226793 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.22 9,82 EUR pro Stunde, seit dem 1.7.22 nun 10,45 EUR pro Stunde und wird zum 1.10.22 auf 12 EUR pro Stunde steigen. Welche Auswirkungen das auf die Zwangsvollstreckung hat, zeigt der folgende Beitrag. |

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AUSGABE: VE 8/2022, S. 139 · ID: 48422465

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