Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VE Vollstreckung effektiv
  3. Aufstellung „bisheriger Vollstreckungskosten“ bzw. „Kosten von Inkassodienstleistern“ nach § 13e RDG

FehlervermeidungAufstellung „bisheriger Vollstreckungskosten“ bzw. „Kosten von Inkassodienstleistern“ nach § 13e RDG

Abo-Inhalt27.01.20254 Min. Lesedauer IWW

| In der Praxis bestehen derzeit Probleme bei der Forderungsaufstellung der Anlage 6 bis 8 nach § 1 Abs. 4 Nrn. 1, 2 a), b) ZVFV. Eine Entscheidung des LG Oldenburg (7.6.24, 6 T 184/24, Abruf-Nr. 245757) belegt dies. Diese kann für Gläubiger zu erheblichen Zeitverlusten führen und damit ggf. den Pfändungsrang gegenüber anderen Gläubigern gefährden. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VE 2/2025, S. 33 · ID: 50267543

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte