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ZwangsvollstreckungsformulareÄnderungen der Forderungsaufstellungen seit 1.9.24

Abo-Inhalt15.10.20242142 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| In VE 24, 133, 153, 170 haben wir über die neuesten Änderungen beim Vollstreckungsauftrag, bei den Formularen zu Durchsuchungsanordnungen und beim PfÜB-Formular berichtet. Der folgende Beitrag zeigt die Neuerungen im Hinblick auf die Forderungsaufstellungen der Anlagen 6, 7 und 8. Auch diese werden zum 1.10.25 Pflicht. |

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AUSGABE: VE 11/2024, S. 190 · ID: 50153674

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