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ZwangsversteigerungAbschreckung von Bietinteressenten

Abo-Inhalt14.10.20242138 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| In einem aktuellen Fall hat der BGH entschieden, dass ein Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung versagt werden kann, wenn ein Bieter durch manipulative Maßnahmen die Konkurrenz gezielt abschreckt. Eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen ... |

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AUSGABE: VE 11/2024, S. 187 · ID: 50153673

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