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VBVereinsBrief

GemeinnützigkeitWann ist das Betreiben einer Petitionsplattform ein gemeinnütziger Zweck?

Abo-Inhalt05.02.2024346 Min. Lesedauer IWW

| Das FG Berlin-Brandenburg hat geklärt, unter welchen Voraussetzungen das Betreiben eine Petitionsplattform gemeinnützig sein kann. |

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AUSGABE: VB 2/2024, S. 16 · ID: 49880772

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