MitgliederversammlungVirtuelle Mitgliederversammlung: So verankern Sie sie in der Satzung und setzen sie praktisch um
| Am 31.08. wird die Übergangsregelung des „Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ auslaufen. Mitgliederversammlungen können dann nur noch elektronisch durchgeführt werden, wenn die Satzung das explizit ermöglicht. Die VB-Beitragsreihe klärt die rechtlichen Voraussetzungen und gibt praxisnahe Tipps zur Satzungsgestaltung und organisatorischen Umsetzung. |
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AUSGABE: VB 8/2022, S. 17 · ID: 48492749