VereinsregisterVereinsregister: Weiterhin keine Eintragung für Vereine mit wirtschaftlichen Zwecken?
| Mit seinen Kita-Beschlüssen hatte der BGH 2017 klargestellt, dass die wirtschaftliche Betätigung von gemeinnützigen Vereinen im Rahmen ihrer Satzungszwecke die Rechtsfähigkeit (Eintragung) nicht ausschließt. Nicht hinreichend geklärt blieb dabei die Frage, ob das in bestimmten Fällen auch für nicht gemeinnützige Vereine gelten kann – zumindest wenn ihre wirtschafte Betätigung nicht auf Gewinnausschüttung ausgerichtet ist. Das OLG Celle hat sich aktuell genau mit dieser Frage befasst. |
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AUSGABE: VB 2/2022, S. 16 · ID: 47961422