VereinsregisterSeit MoPeG attraktiver: Wann Vereine auf die Eintragung ins Vereinsregister verzichten können
Abo-Inhalt30.10.202578 Min. Lesedauer IWW
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| Der Verzicht auf die Rechtsfähigkeit – und damit der Eintragung ins Vereinsregister – wird von Vereinen gar nicht so selten in Erwägung gezogen. Gründe sind vorwiegend die Einsparung von Gebühren und der Wegfall des Aufwands für Anmeldungen zum Vereinsregister, vor allem bei Satzungsänderungen und Vorstandswahlen. Weil auch eine Rechtsänderung den nicht eingetragenen Verein attraktiver gemacht hat, klärt VB nachfolgend das Verfahren und die rechtlichen Folgen der Nichteintragung. |
Inhaltsverzeichnis
- MoPeG hat die Rechtslage geändert
- Was bedeutet der Verzicht auf die Rechtsfähigkeit?
- Das Verfahren zum Verzicht auf die Rechtsfähigkeit
- Wirtschaftliche Betätigung des Vereins als Risiko
- Die Kontofähigkeit des nicht eingetragenen Vereins
- Wie reagieren öffentliche und private Zuwendungsgeber?
- Grundbuchfähigkeit des nicht eingetragenen Vereins
- Steuerliche Folgen des nicht eingetragenen Vereins
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AUSGABE: VB 11/2025, S. 11 · ID: 50600785