SozialversicherungspflichtSV-Pflicht selbstständiger Lehrkräfte: So profitieren Vereine von Übergangsregelung bis 2026
| Der Gesetzgeber hat eine Übergangsregelung für die Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften geschaffen und damit die verschärften Anwendungsregelungen bis Ende 2026 ausgesetzt. Enthalten ist sie im „Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften“. Das Gesetz wurde am 14.02.2025 vom Bundesrat genehmigt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. VB macht Sie mit Problematik und Übergangsregelung vertraut. |
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AUSGABE: VB 3/2025, S. 8 · ID: 50328222
