SponsoringSponsoringverträge: BFH ordnet sie rechtlich ein und klärt deren steuerliche Folgen
| Sponsoringverträge fallen regelmäßig nicht unter eine im BGB geregelte schuldrechtliche Vertragsform. Auch wenn Teilleistungen im Einzelfall einem Miet- oder Pachtvertrag zugeordnet werden können, liegen oft Leistungen vor, die sich rechtlich und wirtschaftlich nicht trennen lassen. Das hat auch Folgen für die steuerliche Behandlung der Sponsoringleistungen, wie eine aktuelle Entscheidung des BFH lehrt. VB stellt sie Ihnen vor. |
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AUSGABE: VB 7/2023, S. 7 · ID: 49581965