VereinsrechtSatzungsgestaltung: Kann das Mitgliederstimmrecht faktisch aufgehoben werden?
| Die Mitbestimmungsrechte der Mitglieder können per Satzung eingeschränkt werden. Ist es aber möglich, sie faktisch ganz auszuhebeln? VB zeigt Ihnen anhand eines Beispielfalls, wie weit die Gestaltungsmöglichkeiten hier gehen. |
Inhaltsverzeichnis
- Beispielfall: So kann sich die faktische Aufhebung gestalten
- Der Verein als gestaltbare Rechtsform – Wo liegen Grenzen?
- Darf das Bestellrecht der Mitglieder eingeschränkt werden?
- Ist die automatische Stimmrechtsübertragung möglich?
- Können sich Organmitglieder selbst wählen?
- Diese Lehre ergibt sich aus dem Fall für die Vereinspraxis
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AUSGABE: VB 2/2025, S. 20 · ID: 50295562