Corona-PandemieImpfzentren: Steuererleichterungen für Helfer gelten 2022 fort
| Gemeinnützige Einrichtungen, die Test- und Impzentren betreiben, können freiwilligen Helfern auch 2022 die Übungsleiter- und/oder Ehrenamtspauschale gewähren. Das haben die Finanzministerien der Länder und das BMF beschlossen. |
Für die Jahre 2020 bis 2022 gelten dabei folgende Regelungen (u. a. FinMin Thüringen, Erlass vom 02.02.2022, Az. 1040-21-S 1901/67-45-14557/2022, Abruf-Nr. 227373):
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AUSGABE: VB 3/2022, S. 2 · ID: 48002607