ZuwendungenFreikarten des Vereins können beim Empfänger ungewünschte steuerliche Folgen hervorrufen
| Vereine und andere gemeinnützige Einrichtungen vergeben nicht selten Freikarten, z. B. für Sport- oder Kulturveranstaltungen. Das kann steuerliche Folgen für die Empfänger haben, wie die Berliner Finanzverwaltung in einem Erlass herausgearbeitet hat. Häufig sind sich weder Kartenvergeber noch -empfänger dessen bewusst. Eine Steuerbelastung beim Empfänger ist in der Regel unerwünscht. Das können Vereine erreichen, in dem sie von der pauschalen Versteuerung Gebrauch machen. VB klärt auf. |
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AUSGABE: VB 7/2022, S. 16 · ID: 48424411