VereinsrechtFakultative Vereinsorgane (Teil 3): Der Rechnungsprüfer
| Vereine sind in der rechtlichen Ausgestaltung eine außerordentlich flexible Rechtsform. Das gilt nicht nur für Mitgliederversammlung und Vorstand als Pflichtorgane. Es können weitere Organe dazu genommen werden, die die unterschiedlichsten Aufgaben übernehmen können. Man spricht hier von fakultativen Vereinsorganen. Für diese sind allein die Satzungsregelungen des Vereins ausschlaggebend. In Teil 3 nimmt VB den Rechnungsprüfer unter die Lupe. |
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AUSGABE: VB 4/2023, S. 9 · ID: 49265431